Rechtliche Hinweise zur Entsorgung
1. Rücknahme von Altbatterien (BattG)
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, um eine fachgerechte Entsorgung sowie die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe zu gewährleisten. Sie können Altbatterien entweder an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich abgeben.
Als Vertreiber von Batterien sind auch wir zur Rücknahme von Altbatterien der Art verpflichtet, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien können Sie entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unseren Standorten abgeben:
accuZentrale Fürth GmbH, Benno-Strauß-Str. 6, 90763 Fürth
Wichtiger Hinweis zum Versand: Gebrauchte Batterien (insbesondere Nassbatterien) sind als Gefahrgut eingestuft. Ein Versand ist nur mit Logistikunternehmen zulässig, die Gefahrgut akzeptieren. Sendungen, die nicht ordnungsgemäß als Gefahrgut gekennzeichnet sind, können von uns nicht angenommen werden.
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, um eine fachgerechte Entsorgung sowie die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe zu gewährleisten. Sie können Altbatterien entweder an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich abgeben.
Als Vertreiber von Batterien sind auch wir zur Rücknahme von Altbatterien der Art verpflichtet, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien können Sie entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unseren Standorten abgeben:
accuZentrale Fürth GmbH, Benno-Strauß-Str. 6, 90763 Fürth
Wichtiger Hinweis zum Versand: Gebrauchte Batterien (insbesondere Nassbatterien) sind als Gefahrgut eingestuft. Ein Versand ist nur mit Logistikunternehmen zulässig, die Gefahrgut akzeptieren. Sendungen, die nicht ordnungsgemäß als Gefahrgut gekennzeichnet sind, können von uns nicht angenommen werden.
Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, steht unter dem Symbol die chemische Bezeichnung:
Pb: enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, steht unter dem Symbol die chemische Bezeichnung:
Pb: enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Besonderheiten bei Lithiumbatterien und Akkupacks
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder abgegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder abgegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
2. Informationen zum Batteriepfand (§ 10 BattG)
Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind gesetzlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie an uns oder bei Vorlage eines schriftlichen Entsorgungsnachweises (nicht älter als zwei Wochen) erstattet. Weitere Informationen und das Formular finden Sie unter: Rücknahme Altbatterien.
Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind gesetzlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie an uns oder bei Vorlage eines schriftlichen Entsorgungsnachweises (nicht älter als zwei Wochen) erstattet. Weitere Informationen und das Formular finden Sie unter: Rücknahme Altbatterien.
3. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zugeführt werden. Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern weist auf diese Pflicht hin. Kommunale Sammelstellen nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei entgegen.
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zugeführt werden. Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern weist auf diese Pflicht hin. Kommunale Sammelstellen nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei entgegen.